Für Heizungsmodernisierungen gibt es staatliche Fördermittel

July 21, 2011 | Heizung

Um sicherzugehen, dass die staatlichen Förderungen auch zeitnah und ohne Komplikationen genehmigt werden, sollten Sie unbedingt das speziell dafür vorgesehene Antragsformular an die BAFA schicken. Achten Sie unbedingt darauf, dass alle angeforderten Unterlagen vollständig und in Kopie dem Antrag beiliegen. Originale werden in der Regel nicht zurückgesandt. Auch im Jahr 2010 abgelehnte Anträge auf Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien können im aktuellen Jahr 2011 durchaus noch genehmigt werden, insofern der Antrag letztes Jahr, aufgrund nicht zur Verfügung stehender Haushaltsmittel, abgelehnt wurde. Außerdem ist es wichtig, dass Ihre Anlage in der BAFA – Liste der Wärmepumpen mit Prüfzertifikat des COP – Wertes aufgeführt ist, da eine Förderung sonst von vornherein ausgeschlossen ist.

Für Privathaushalte gilt, dass der Antrag auf Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme Ihrer Wärmepumpe gestellt sein muss. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Anlage zwischen dem 1. November 2009 und 28. Februar 2011 in Betrieb genommen wurde. In diesem Fall darf die Anlage auch schon seit 9 Monaten im Betrieb sein. Verwenden Sie die aktuellen Formulare beim Fördermittelantrag und der Fachunternehmererklärung und legen Sie, die an Sie adressierte Rechnung in Kopie bei. Ein Energieausweis ist nur beizulegen, wenn Sie zusätzlich den Effizienzbonus beantragen. Nicht vergessen, ein Nachweis der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung vom 25. November 2011 muss in Kopie ebenfalls beigelegt sein.

Sollten Sie dann alle wichtigen amtlichen Voraussetzungen eigehalten und erfüllt haben, können Sie mit Förderungen zwischen 2.400 Euro und 6.000 Euro rechnen. Diese Summen sollten Sie bei der Entscheidung, ob Sie eine Heizungsmodernisierung in Form einer Wärmepumpe vornehmen wollen, auf jeden Fall positiv zur Modernisierung tendieren lassen.

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