KfW-Förderung für energieeffizientes Sanieren
September 30, 2009 | Energie, Hausbau
Fristen bei KfW-Förderung beachten
Die Anforderungen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für das energieeffiziente Bauen und Sanieren orientierten sich seit Inkrafttreten der ersten Energieeinsparverordnung im Oktober 2007 an den darin enthaltenen Bestimmungen. „Mit dem Inkrafttreten der novellierten Verordnung zum 1. Oktober 2009 wird es eine Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen an den energetischen Standard des Wohnungsneubaus von durchschnittlich 30 Prozent geben“, so Torsten Weideman von Haus & Grund Deutschland.. Die KfW, die das energieeffiziente Sanieren und Bauen mit zinsverbilligten Krediten fördert, vollzieht diese Verschärfung in Teilen mit. In fast allen Programmstufen der Förderbank des Bundes ergeben sich rechnerisch Verschärfungen (www.kfw.de).
Positiv ist nach Aussage Torsten Weidemanns bei dieser Programmumstellung zumindest, dass für eine Übergangsfrist Fördermittel auch nach den alten Programmbestimmungen der EnEV2007 beantragt werden können. Hinweis: Diese Wahlmöglichkeit besteht allerdings nur bis zum 30.12.2009. Bauwillige sollten also möglichst zügig prüfen, ob für sie eine Förderung für energieeffizientes Sanieren nach den Bestimmungen der EnEV 2007 günstiger ist, und dann gegebenenfalls noch bis Ende 2009 die Fördermittel beantragen.